Was tun, wenn der Haushaltsführende Elternteil erkrankt ist, im Krankenhaus liegt oder gerade entbunden hat?
Wir helfen Ihnen gerne mit einer Familienpflege weiter!
Wer kann die Familienpflege beanspruchen?
- Familien mit Kindern unter 12 Jahren oder mit einem behinderten Menschen, in denen der haushaltsführende Teil (meistens die Mutter) erkrankt, auf Kur oder im Krankenhaus ist.
- Alleinerziehende Eltern, die aus o.g. Gründen ihre Kinder nicht versorgen könnnen.
- Familien, die in Notsituationen geraten sind.
- Werdende Mütter mit Risikoschwangerschaften.
- Frauen, die gerade entbunden haben, oder nach einer schweren Geburt noch sehr geschwächt sind.
Welche hilfen erhalten Sie?
- die Betreuung und Beschäftigung der Kinder, z.B. Hausaufgaben, Freizeitgestaltung, Kindergartenbesuche etc.
- Die Weiterführung des Haushaltes wie z.B. Kochen, Einkaufen, Wäschepflege etc.
- Pflegen und Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern
- Praktische Hilfe und Unterstützung, eben alles Notwendige.
Wer bezahlt die Familienpflege?
Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab. Gerne erhalten Sie eine idividuelle Beratung und Tipps.
Stefanie König
Teamleitung Hauswirtschaftliche Versorgung und Pflegeassistenz (HVP)
Tel.:
07062 97305-13
Wir helfen Ihnen gerne mit einer Familienpflege weiter!